Förderung
Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten im SGB II und SGB III sind komplex, mit wechselnden Voraussetzungen, Fristen und Antragswegen. Genau hier liegt eine unserer größten Stärken: Die Fachkraftoffensive Berlin kennt die relevanten Instrumente im Detail, prüft für jeden Fall individuell, welche Förderung passt, und begleitet Sie durch den gesamten Antragsprozess.
Eingliederungszuschuss (EGZ)
Bei Neueinstellungen, die zunächst mehr Einarbeitung brauchen, sichert der EGZ einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 50 Prozent für bis zu zwölf Monate, bei Menschen ab 50 Jahren bis zu 36 Monate, bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen bis zu 70 Prozent für bis zu 24 Monate. Wir prüfen die Voraussetzungen vorab und unterstützen Sie dabei, den Antrag rechtzeitig vor Arbeitsbeginn zu stellen, damit alle Fristen zuverlässig eingehalten werden.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Wer eine mögliche Ausbildung zunächst in der Praxis testen möchte, profitiert von einem geförderten Praktikum über vier bis zwölf Monate, mit einem Zuschuss zur Vergütung. So lernen Sie zukünftige Auszubildende im Arbeitsalltag kennen, bevor ein Ausbildungsvertrag geschlossen wird. Wir begleiten Sie bei der Anmeldung bei Agentur für Arbeit und Kammer. Für JUgenhdliche und junge Erwachsene, bei Schwerbehinderung entfällt die sonst übliche gesetzliche Altersbegrenzung für die Förderung komplett (bei Schwerbehinderung kann es zudem in Teilzeit absolviert werden)
Teilqualifizierung (TQ)
Wer noch keinen passenden Berufsabschluss hat, kann über eine Teilqualifizierung Schritt für Schritt einzelne Ausbildungsinhalte erwerben, bis hin zu einem vollständigen Abschluss. Vor der Einstellung finanziert sich das meist über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, der Lehrgangskosten, Lernmittel und Fahrtkosten abdeckt. Auch eine Sprachförderung lässt sich auf diesem Weg einbinden. So entsteht eine belastbare fachliche Grundlage, bevor der eigentliche Einstieg im Betrieb beginnt. Richtet sich vor allem an junge Erwachsene über 25 ohne Berufsabschluss oder Personen die seit mindestens vier Jahren fachfremd sind. bei Schwerbehinderung kann es zudem in Teilzeit absolviert werden, zudem können behinderunsgbedingte Kosten (wie spezielle Lernmittel, Gebärdendolmetscher etc.) vollumfänglich bezuschusst werden. Es gibt keine Altersobergrenze.
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§16e SGB II)
Für Menschen mit längerer Arbeitslosigkeit im Hintergrund steht ein Lohnkostenzuschuss von 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Beschäftigungsjahr zur Verfügung, begleitet durch eine kontinuierliche Betreuung. Das reduziert Ihr wirtschaftliches Risiko in der wichtigen Anfangsphase erheblich. Beinhaltet zudem ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching.
Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II)
Für besonders arbeitsmarktferne Menschen ermöglicht dieses Instrument einen Lohnkostenzuschuss über bis zu fünf Jahre, beginnend bei 100 Prozent des Arbeitsentgelts. In Berlin kommt eine Landesförderung hinzu, die die Lohnkosten ab dem dritten Jahr wieder auf 100 Prozent aufstockt. So lässt sich eine langfristige Beschäftigung wirtschaftlich tragfähig gestalten. Für Personen die in den letzten sieben Jahren mindestens 6 Jahre Transferleistungen erhalten haben.
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Reichen die vorhandenen Deutschkenntnisse für den Berufsalltag noch nicht aus, vermitteln wir passende Berufssprachkurse nach § 45a Aufenthaltsgesetz. Die Teilnahme ist mit einer Berechtigung von Jobcenter, Agentur für Arbeit oder Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Regel kostenfrei, auch wenn die Person bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. So wachsen die Sprachkenntnisse gezielt in den Beruf hinein, parallel zur Erprobung oder Beschäftigung.
Qualifizierung von Beschäftigten (§82 SGB III)
Verändern sich die Anforderungen am Arbeitsplatz oder soll die neue Fachkraft gezielt weiterentwickelt werden, lässt sich passende Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz fördern. Es übernimmt die Lehrgangskosten ganz oder teilweise und erstattet einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, gestaffelt nach Betriebsgröße, während die Weiterbildung läuft. Wir identifizieren gemeinsam mit Ihnen die passende Qualifizierung und unterstützen bei der Antragstellung, damit die Weiterentwicklung Ihrer Fachkraft nahtlos an die Einstellung anschließt.
Unser Beitrag
Welches Instrument im Einzelfall passt, hängt von der Person, der Stelle und dem Zeitpunkt ab. Genau diese Einschätzung übernehmen wir für Sie: Wir prüfen die Fördermöglichkeiten, stimmen uns mit Jobcenter und Agentur für Arbeit ab und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Antragstellung, damit alle Fristen im Blick bleiben. So wird aus einem komplexen Förderdschungel ein einfacher, planbarer Schritt für Ihren Betrieb.
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Herr Michael Mitrach-Kühnast
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